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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09   

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https://dejure.org/2011,8131
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09 (https://dejure.org/2011,8131)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2011 - L 16 R 423/09 (https://dejure.org/2011,8131)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2011 - L 16 R 423/09 (https://dejure.org/2011,8131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Rentenversicherung: Anforderung an die Annahme einer Erwerbsunfähigkeit bei gesundheitsbedingten Leistungseinschränkungen in Bezug auf bestimmte Umgebungsbedingungen; HIV-Infektion als Grund für eine Erwerbsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Denn die vorliegenden Leistungseinschränkungen wie der Ausschluss von schweren bzw mittelschweren körperlichen Arbeiten und von Arbeiten in Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft sowie unter Publikumsverkehr zählen nicht zu den ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen und schon gar nicht zu den schweren spezifischen Leistungsbehinderungen (vgl dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 - GS 2/95 = SozR-3600 § 44 Nr. 8).

    Die Umstellungsfähigkeit des auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren Klägers reicht jedenfalls noch aus, körperliche Verrichtungen (wie zB Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken, einfaches Zusammensetzen von Teilen) auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R = SozR 2200 § 1246 Nr. 62).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Der Kläger war und ist in der Lage, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in mindestens 20 Minuten zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen (vgl zum Ganzen: BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für den Kläger in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
  • LSG Bayern, 17.03.2011 - L 6 R 825/09

    Zu den rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für den Kläger in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Dies gilt besonders hinsichtlich der Notwendigkeit, bestimmte äußere Einwirkungen wie zB Hitze und Kälte zu vermeiden (vgl BSG, Urteil vom 11. Mai 1991 -B 13 RJ 71/97 R - juris).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Bei Beachtung dieser qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht aber weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag oder liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 -B 5/4 RA 58/97 R -juris).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09
    Die Umstellungsfähigkeit des auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren Klägers reicht jedenfalls noch aus, körperliche Verrichtungen (wie zB Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Kleben, Sortieren, Verpacken, einfaches Zusammensetzen von Teilen) auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen (vgl BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R = SozR 2200 § 1246 Nr. 62).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für die Klägerin in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl Senatsurteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15

    Berücksichtigung krankheitsbedingter Arbeitspausen des Versicherten bei der

    Dafür, dass innerhalb dieser Zeiträume die für die Klägerin notwendigen Zwischenmahlzeiten nicht eingenommen werden können, bestehen nach dem Ergebnis der Ermittlungen und dem Vortrag der Klägerin keine Anhaltspunkte (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2012 - L 16 R 698/09 - juris Rn. 33 m.w.N.; Urteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 - juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - L 16 R 170/10
    gelegentlich vorkommenden unfreiwilligen Stuhlabgängen, von denen der Kläger freilich nicht berichtet hat, kann der Kläger mit entsprechenden Hilfsmitteln (Vorlagen, Windeln) begegnen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 -, juris).
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